Die Kommission für Verbrauchsgütersicherheit hat eine Überarbeitung von Abschnitt 108 der CPSIA-Anforderungenin Bezug auf Phthalate vorgeschlagen, um mehrere zusätzliche Phthalate in die Liste der dauerhaft verbotenen Stoffe aufzunehmen. Phthalate werden häufig als Weichmacher für Polyvinylchlorid (PVC)-Kunststoffe verwendet und finden sich in Beißringen, Kunststoffspielzeug, Einrichtungsgegenständen, Kosmetika, Fahrradsätteln und -griffen sowie vielen anderen Konsumgütern. Durch die vorgeschlagene Regelung würde die Liste der dauerhaft verbotenen Phthalate von drei auf sechs erweitert.

Die geltenden Vorschriften gemäß CPSIA Abschnitt 108(a) verbieten den Verkauf, den Vertrieb oder die Einfuhr von Kinderspielzeug oder Kinderpflegeartikeln, die mehr als 0,1 Prozent Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Dibutylphthalat (DBP) oder Butylbenzylphthalat (BBP) enthalten. Mehrere Phthalate sind ebenfalls vorläufig verboten; es handelt sich um Diisononylphthalat (DINP), Diisodecylphthalat (DIDP) und Di-n-octylphthalat (DNOP).

Ein 2014 veröffentlichter Bericht, der auf Untersuchungen eines von der CPSC beauftragten Chronic Hazard Advisory Panel (CHAP) beruht, enthält Empfehlungen für ein dauerhaftes Verbot von DIBP, DPENP, DHEXP und DCHP sowie für ein vorläufiges Verbot von DIOP. Das CHAP empfahl außerdem, das vorläufige Verbot von DNIP in ein dauerhaftes Verbot umzuwandeln und DNOP und DIDP aus dem vorläufigen Verbot herauszunehmen. Die vorgeschlagene Regelung würde die Herstellung zum Verkauf, das Anbieten zum Verkauf, den Vertrieb im Handel oder die Einfuhr von Kinderspielzeug oder Kinderpflegeartikeln in die Vereinigten Staaten verbieten, die eine Konzentration von mehr als 0,1 Prozent DINP, DIBP, DPENP, DHEXP oder DCHP enthalten.

Gemäß Abschnitt 108 sind Prüfungen und Zertifizierungen durch Dritte für Kinderspielzeug und Kinderbetreuungsartikel sowie für Spielzeug, das in den Mund eines Kindes gesteckt werden kann, vorgeschrieben. Laut CPSC wird „Kinderspielzeug“ als jedes Verbraucherprodukt definiert, das für ein Kind im Alter von 12 Jahren oder jünger konzipiert oder bestimmt ist. „Kinderpflegeartikel“ sind Verbraucherprodukte, die für ein Kind im Alter von 3 Jahren oder jünger konzipiert oder bestimmt sind, um das Schlafen oder Füttern zu erleichtern, oder um einem Kind beim Stillen oder Zahnen zu helfen. Weitere Informationen finden Sie unter Prohibition of Children’s Toy and Child Care Articles Containing Specified Phthalates auf regulations.gov.