Consumer Product Testing For an Active World

Die U.S. Consumer Product Safety Commission (CPSC) hat ihre vorgeschlagene Sicherheitsvorschrift für Lithium-Ionen-Akkus für E-Bikes, Roller und andere Mikromobilitätsprodukte zurückgezogen und sich dafür entschieden, sie über das Office of Information and Regulatory Affairs (OIRA) zur Überprüfung durch die Exekutive erneut einzureichen. Während die Regelung überprüft wird, sehen sich Hersteller und Zulieferer weiterhin einem wachsenden Druck ausgesetzt, anerkannte Sicherheitsstandards wie UL- und IEC-Zertifizierungen einzuhalten. Experten sind der Meinung, dass dieser Schritt schließlich zu einer stärkeren Angleichung der US-amerikanischen und internationalen Sicherheitsstandards für Batterien führen könnte, wodurch ein einheitlicherer globaler Rahmen für die Einhaltung der Mikromobilität geschaffen würde.

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Ab dem 24. Oktober 2025 werden alle E-Bikes, E-Scooter und Lieferfahrräder mit Tretunterstützung in New York City auf eine Geschwindigkeit von 15 mph beschränkt sein. Bürgermeister Eric Adams will damit die Sicherheit der Fußgänger verbessern und das wachsende Mikromobilitätsnetz der Stadt vereinheitlichen.

Die Vorschrift senkt die derzeitige Geschwindigkeitsspanne von 20-25 mph für viele E-Bikes und gleicht sie an die bestehenden Scooter-Grenzwerte an. Citi Bike hat die Höchstgeschwindigkeit seiner E-Bike-Flotte bereits reduziert, um der Vorschrift zu entsprechen. Die Stadtverwaltung drängt auch auf ein neues Lizenzprogramm für kommerzielle Lieferungen, um die Sicherheit der Fahrer und die Batterien der E-Bikes zu überwachen.

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Am 30. Juli 2025 hat die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2025/1561zur Änderung der bestehenden Vorschriften über die Sorgfaltspflicht für Batterien. Diese Entscheidung gibt den Wirtschaftsakteuren Zeit, die Sorgfaltspflicht für kritische Rohstoffe wie Kobalt, Lithium, Naturgraphit und Nickel zu erfüllen.

Nachfolgend einige wichtige Änderungen:
– Der Starttermin für die Sorgfaltspflichten der Wirtschaftsbeteiligten wurde vom 18. August 2025 auf den 18. August 2027 verschoben.
– Die Frist für die Veröffentlichung detaillierter Leitlinien durch die Kommission wurde
vom 18. Februar 2025 auf den 26. Juli 2026 verlängert.

Diese Verlängerungen geben den Unternehmen mehr Zeit, sich an die Sorgfaltspflicht für Batterien, die in der EU in Verkehr gebracht werden, anzupassen, und ermöglichen zusätzliche Zeit für die Benennung der benannten Stellen, die die Einhaltung der Vorschriften überwachen werden.

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NSW Australien Global Compliance

NSW hat die Frist für die Zertifizierung der Stufe 2 für Mikromobilität (E-Bikes, E-Lastenräder, E-Roller) und Lithium-Ionen-Batterien bis zum 1. Februar 2026 verlängert.

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